Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Fallmanagerin Inga Kellermann bei einer Beratung in der Nürnberger Str. 5.
Mit Hilfe des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) soll neuzugewanderten Menschen die Integration erleichtert werden. Auch Menschen, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben, sollen einbezogen werden, weil ihre Zugangschancen ebenso wenig denen heimischer Bürger*innen entsprechen. Dafür sollen die Ämter und Institutionen stärker rechtskreisübergreifend zusammenarbeiten. Denn viele Fragen und Anliegen der Zugewanderten betreffen ganz unterschiedliche Rechtsbereiche, etwa das Asylrecht, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, das Recht der Arbeitsförderung nach dem SGB III oder aber die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII. Zusammengefasst geht es um die kommunale Steuerung und Organisation von Integrationsprozessen von "der Einreise bis zur Einbürgerung".
Wohlfahrtsverbände beraten im Einzelfall-Management
Im Rahmen eines Einzelfall-Managements sollen diese Fragen und Probleme jeweils durch Berater*innen geklärt werden. Der Caritasverband Oberhausen e.V., der DRK-Kreisverband Oberhausen (Rhld.) e.V., der Diakonie-Verband Oberhausen e.V. sowie das Zentrum für Ausbildung und berufliche Qualifikation e.V. ZAQ stellen jeweils einen Coach oder eine Coachin. Zwei weitere Coaches werden vom Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Oberhausen gestellt.
Erstes Integrationsziel: Aufenthaltserlaubnis
In einer umfassenden Beratung ermittelt unsere Coachin Inga Kellermann, in welcher Lebenslage der/die Klient*in sich befindet, welche Bedürfnisse er/sie hat und wie sich die Integration gezielt fördern lässt. Im Zentrum steht eine bessere Integration von Ausländer*innen, die ihren ausländerrechtlichen Status verbessern möchten, also eine (unbefristete) Aufenthaltserlaubnis
oder sogar spätere Einbürgerung anstreben. Durch gezielte Beratung und sozialpädagogische
Unterstützung helfen wir den Klient*innen beispielsweise eine Ausbildung, eine ehrenamtliche
oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen, um so ihre Aussichten auf eine Aufenthaltserlaubnis zu verbessern.
In den Rechtsbereichen mit eigenem Fallmanagement wie z.B. SGB II (Grundsicherung) verweisen wir an weitere Beratungsmöglichkeiten. Die jeweiligen Ergebnisse werden jedoch wieder durch das Kommunale Integrationsmanagement zusammengeführt. Zu den klassischen Methoden des individuellen Integrationsmanagements zählen aktive Zugangsgestaltung, die Erstberatung, ausführliche Bestandsaufnahme, Planung im Sinne einer Zielvereinbarung / Integrationsvereinbarung, Leistungssteuerung im Hinblick auf Dienstleistungen Dritter (gesetzliche Leistungen oder Förderangebote) sowie eine laufende Begleitung und Unterstützung des individuellen Falles.