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Leistungen und Vorteile für Mitarbeitende

Unsere mehr als 450 Beschäftigten profitieren von zahlreichen Vorteilen - von flexiblen Arbeitszeitregelungen und dem AVR-Caritas-Tarif bis hin zur zusätzlichen Altersvorsorge über die KZVK. Unsere Benefits und Leistungen in der Übersicht.

Drei Mitarbeitende sitzen auf einer Bank und unterhalten sich.

Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter profitieren Sie bei der Caritas Oberhausen von zahlreichen Leistungen und Vergünstigungen:

Vorteile für Mitarbeiter*innen

Arbeitszeitregelungen mit großer Flexibilität

Mit den Arbeitszeitregelungen möchten wir unseren Mitarbeitenden größtmögliche zeitliche Flexibilität ermöglichen und die Übernahme von Familienverantwortung fördern. Alle Einrichtungen sind bemüht, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexible Arbeitszeitregelungen zu realisieren, soweit der Dienstbetrieb dieses zulässt. Auch das mobile Arbeiten kann vereinbart werden und bietet zusätzliche Flexiblität.

AVR - Tarifrecht der Caritas

Auf der Basis des kirchlichen Arbeitsrechts hat die Caritas ein eigenes Tarifwerk entwickelt. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes - kurz AVR - regeln die Rechte und Pflichten der rund 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Dienstgebers in den bundesweit rund 25.000 Einrichtungen und Diensten der Caritas.

Die AVR legen die Arbeitsbedingungen verbindlich fest. Sie enthalten unter anderem Bestimmungen über die Höhe der Entgelte und die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, über den Umfang des Erholungsurlaubs und über die Absicherung im Krankheitsfall. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Anspruch auf die darin beschriebenen Leistungen.

AVR online und kostenlos

Das Tarifwerk der Caritas, die Arbeitsvertragsrichtlinen (AVR), sind online unter www.avr-caritas.de in autorisierter Fassung frei zugänglich. Dort finden Sie auch den AVR-Gehaltsrechner, mit dem sie sich einen schnellen Überblick über die Verdienstmöglichkeiten bei der Caritas verschaffen können.

Weitere Informationen über die AVR

BEM (Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement)

Sicherheit, Gesundheitsschutz und -prävention zählen zu den Grundsätzen des Caritasverbandes Oberhausen. Auf Basis des § 84 Abs. 2 SGB IX bietet der Verband das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM) als internes Verfahren an. Ziele des Verfahrens sind

  • die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden langfristig zu erhalten
  • Arbeitsunfähigkeit zu überwinden
  • Behinderungen und chronische Erkrankungen zu vermeiden
  • den Arbeitsplatz langfristig zu sichern
  • Überforderung zu vermeiden
  • Arbeitsplätze zu optimieren
  • Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen

corporate Benefits: Mitarbeiterrabatte bei über 800 Marken

Als Mitarbeiter*in erhalten Sie auf dem Angebotsportal "corporate benefits" Vergünstigungen auf Produkte und Dienstleistungen verschiedener Anbieter. Über unsere eigene Plattform https://caritas-ob.mitarbeiterangebote.de können Sie Nachlässe und Angebote von über 800 Maken nutzen. Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei. Lediglich eine Registrierung als Mitarbeitender ist notwendig. Es gibt ständig neue Angebote und diese lassen sich auch standortbezogen durchsuchen.


Einkaufsvorteile der WKGD

Mitarbeitende der Caritas Oberhausen haben die Möglichkeit bei der WGKD (Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland mbH) von einigen Rahmenverträgen unter bestimmten Voraussetzungen zu profitieren.
Auf der Internetseite www.wgkd.de können die Bedingungen und Details nach Registrierung für den geschützten Bereich eingesehen werden.

Jede*r kirchliche Mitarbeiter*in ist berechtigt, sich auf www.wgkd.de zu registrieren. Nach der Registrierung können dann die Nachlässe und Bestellwege in den "eschützten Bereichen«" der einzelnen Rahmenverträge eingesehen werden. Die Registrierung und die Dienste der WGKD sind für die kirchlichen Nutzer kostenlos und ohne Verpflichtung. Speziell für kirchliche Mitarbeiter/innen sind unter der Rubrik "Rahmenverträge" mit der Bezeichnung "Mitarbeiterschaft / Verträge zur privaten Nutzung" alle Verträge aufgelistet, die für private Zwecke genutzt werden können.

Fortbildungen, Weiterbildungen und Exerzitien

Die Caritas gewährt für bestimmte berufliche Fort- und Weiterbildungen eine Freistellung und Finanzierung. Zudem können Mitarbeitende bis zu drei Tage im Jahr für Exerzitien freigestellt werden. Während dieser Tage können sie an Maßnahmen von anerkannten kirchlichen Trägern teilnehmen, die der Auseinandersetzung mit einem religiösem Thema, der inneren Einkehr oder Besinnung und Persönlichkeitsentwicklung dienen.

Gehaltsvorschuss

Für die Anschaffung eines Privat-PKW oder E-Bikes, die auch dienstlich genutzt werden, stellt der Caritasverband Oberhausen seinen Mitarbeitenden einen zinslosen Gehaltsvorschuss zur Verfügung. Dieser kann nur von Mitarbeitenden in Anspruch genommen werden, die die Probezeit beendet haben.
Sind Mitarbeitende durch besondere Umstände zu unabwendbaren Ausgaben gezwungen, die sie aus den laufenden Bezügen nicht bestreiten können, so können Gehaltsvorschüsse auf Anfrage im Einzelfall und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden.

Krankengeldzuschuss

Nach Ablauf des Anspruchs auf Krankenbezüge erhalten Mitarbeitende für den Zeitraum, für den ihnen Krankengeld oder die entsprechenden Leistungen aus der gesetzlichen Rente- oder Unfallversicherung oder nach dem Bundesversorgungsgesetz gezahlt werden, als Krankenbezüge einen Krankengeldzuschuss. Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit (AVR §11 AT)

  • von mehr als einem Jahr, längstens bis zum Ende der 13. Woche
  • von mehr als drei Jahren, längstens bis zum Ende der 26. Woche,

seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, jedoch nicht über den Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus, gezahlt (AVR Anlage 1/ XII).

Krankenzusatzversicherung

Der Versicherer im Raum der Kirchen bietet für Mitarbeiter des Caritasverbandes Oberhausen ein Zusatzversicherungspaket zu besonderen Konditionen an. Es können z. B. Chefarztbehandlung, Zuschüsse zu Heilpraktikerkosten, Auslandsreise-Krankenversicherung ohne Wartezeiten abgeschlossen werden.

Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung (MAV) im Caritasverband Oberhausen ist - vergleichbar mit den Personalräten des öffentlichen Dienstes oder den Betriebsräten in den Wirtschaftsbetrieben - die Interessenvertretung der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (und Zeitarbeitnehmer*innen) im Caritasverband Oberhausen. Ihre Tätigkeit regelt sich nach der sogenannten Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).

Auftrag der MAV ist es, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber darauf zu achten, dass alle Kollegen nach Recht und Billigkeit (entsprechend den Vorgaben der Arbeitsvertragsrichtlinien, Dienstvereinbarungen etc.) behandelt werden. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website zur MAV.

Sonderurlaub

Es besteht ein Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub zur Pflege/Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen bis zu einer Dauer von maximal fünf Jahren mit einer Verlängerungsmöglichkeit, soweit dienstliche beziehungsweise betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen (AVR Anlage 14 § 10).

Spiritualität

Zweimal jährlich bietet der Caritasverband Oberhausen Mitarbeitenden-Gottesdienste innerhalb der Arbeitszeit an. Ein Gottesdienst wird vormittags, der andere nachmittags durchgeführt, sodass alle Mitarbeiter*innen die Möglichkeit haben, an mindestens einem im Jahr teilzunehmen.

Darüber hinaus können sich Mitarbeiter*innen an der AG-Spiritualität beteiligen, die unter anderem regelmäßige Impulse für die Mitarbeiterschaft sowie Gottesdienste vorbereitet.

Teilzeitbeschäftigung bei Pflege und Betreuung

Mitarbeiter*innen der Caritas Oberhausen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn sie ein unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen und betreuen (AVR Anlage 5 § 1a; Anlage 33 §10) - sofern dienstliche beziehungsweise betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen.

vergünstigte Kontoführung

Bei der Pax-Bank und der Bank im Bistum Essen können Mitarbeiter*innen ihr Privat-Girokonto vergünstigt / gebührenfrei führen. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Kreditkarte zu vergünstigten Konditionen zu erwerben.

Nähere Informationen erteilt die Pax-Bank unter www.pax-bank.de und dieBank im Bistum Essen unter www.bibessen.de

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Mitarbeiter*innen und Auszubildende erhalten monatlich anteilmäßig zum Dienstvertrag vermögenswirksame Leistungen (AVR Anlage 9). Dazu schließt der Arbeitnehmer einen VL-Vertrag ab und legt der Personalstelle diesen unterschriebenen Vertrag vor. Die Wahl der Anlageform ist dem Mitarbeitenden überlassen (Direktversicherungen sind nicht möglich). Abhängig vom zu versteuernden Einkommen und von der Art des Sparvertrags erhalten Mitarbeiter*innen zusätzliche Fördermittel vom Staat über die Arbeitnehmersparzulage. Versicherungen und Bausparverträge (Rabatte für den öffentlichen Dienst). Viele Versicherungen und Bausparkassen stellen Mitarbeiter im kirchlich-caritativen Dienst denen des öffentlichen Dienstes gleich. So können entsprechende Rabatte, die im öffentlichen Dienst gewährt werden, in Anspruch genommen werden.

Versicherungen

Bei der Pax-Versicherung und dem Versicherer im Raum der Kirchen (vrk) erhalten Mitarbeiter*innen neben einer individuellen Beratung günstige Konditionen bei verschiedenen Versicherungen. Weitere Informationen unter www.pax-versicherung.de oder www.vrk.de 

Wasser & Kaffee kostenfrei

In allen Einrichtungen und Diensten der Caritas stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kostenlos (Mineral)Wasser in Flaschen oder aus Sprudelautomaten sowie Kaffee zur Verfügung.

Zusätzliche Altersvorsorge (KZVK)

Die Beschäftigten im kirchlichen und kirchlich-caritativen Dienst haben arbeitsvertraglich einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge (AVR Anlage 8). Die Durchführung für die Caritas erfolgt über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK Köln).

Die Zusatzversorgung des kirchlichen und des kirchlich-caritativen Dienstes besteht grundsätzlich aus zwei Komponenten:

  1. der Pflichtversicherung, die bis zu einem bestimmten Prozentsatz (5,2%) vom Arbeitgeber durch Aufwendungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt finanziert wird. An dem darüber hinausgehenden Beitrag beteiligt sich der Beschäftigte zur Hälfte (AVR Anlage 8 § 1a). Diese Pflichtversicherung beinhaltet eine beitragsorientierte Leistungszusage für das Alters-, Invaliditäts- und Todesfallrisiko in Form einer Betriebsrente und
  2. der freiwilligen Versicherung, deren Abschluss im Belieben des Arbeitnehmers steht. Sie wird durch Vergütungsverzicht (Entgeltumwandlung) oder durch Eigenbeiträge des Arbeitnehmers aus seinem Nettolohn finanziert. Das Invaliditäts- und/oder Todesfallrisiko kann ausgeschlossen werden.

Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei der KZVK unter www.kzvk.de

10 Zusagen an Caritas-Mitarbeitende

Titelblatt der 10 Zusagen an Caritas-Mitarbeitende

Der Deutsche Caritasverband hat „10 Zusagen“ entwickelt, auf die sich Mitarbeitende bei der Caritas verlassen können. Auch der Vorstand sowie die Mitarbeitervertretung der Caritas Oberhausen haben die Zusagen an Mitarbeitende unterzeichnet.

„Uns ist es wichtig, Nächstenliebe konkret werden zu lassen. Dafür braucht es Mitarbeitende, die sich gerne für andere einbringen und die christlichen Werten positiv gegenüberstehen. Wie sie privat ihr Leben gestalten, ist nicht entscheidend.“ Das ist eine von zehn Zusagen, die wir gemeinsam mit vielen anderen Caritas-Trägern unseren Mitarbeitenden geben.
10 Zusagen an Caritas-Mitarbeitende

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