Lese-Rechtschreibschwäche
Die Stadt Oberhausen bietet die Lese-Rechtschreib-Förderung in Kooperation mit der Erziehungsberatung des Caritasverbandes Oberhausen an und übernimmt die Finanzierung. Es genügt eine einfache Anmeldung, komplizierte Anträge sind nicht notwendig.
Wir bieten die Förderung im Nachmittagsbereich an Grundschulen an: in der 2. Klasse zwei Stunden pro Woche, in der 3. Klasse eine Stunde. Zusätzlich haben die Kinder am Vormittag eine weitere Unterrichtsstunde pro Woche bei der LRS-Beauftragten (Lehrer*in der Schule).
Wir fördern die Kinder in ihrer eigenen Grundschule. Dabei lernen die Kinder in Kleingruppen mit sechs bis acht Schüler*innen. Für den Lernerfolg ist besonders wichtig, dass die Kinder regelmäßig teilnehmen.
Voraussetzung für Lese-Rechtschreibförderung
Bevor Ihr Kind in die Fördergruppe aufgenommen werden kann, wird die Hamburger Schreibprobe (HSP) in den Klassen durchgeführt. Kinder mit einem unterdurchschnittlichen Wert sind förderberechtigt. Wie sich der Förderbedarf entwickelt, überprüfen die Lehrkräfte mit der HSP einmal zum Halbjahresende und zum Schuljahresende. Die Ergebnisse teilen sie beim Elternsprechtag mit.
Für die Eltern aller förderberechtigten Kinder wird vor den Sommerferien eine Informationsveranstaltung angeboten. Mit der Anmeldung beginnt die Förderung mit dem neuen Schuljahr (Anfang September).
Nachteilsausgleich & Hilfestellungen
Gemäß LRS-Erlass vom Kultusministerium in Nordrhein-Westfalen können Schüler*innen ab der zweiten Klasse mit einer diagnostizierten LRS einen Nachteilsausgleich gewährt bekommen. Durch gezielte Hilfestellungen haben die Schüler*innen die Chance, ihre Fähigkeiten zu zeigen, ohne dass die Lese-Rechtschreibproblematik bewertet wird.
Mögliche Hilfestellungen:
- Verzicht auf Benotung bei Klassenarbeiten, dafür eine Bemerkung über den Lernstand
- Zeitverlängerung bei Prüfungen
- alternative Aufgabenstellungen
- Bereitstellung von technischen und didaktischen Hilfsmitteln (größere Schrift, Lesepfeil, Audiohilfen)
- Aussetzen der Deutschnote auf dem Zeugnis mit entsprechendem Hinweis/Vermerk