Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeber sind eine Quelle, um Missverständnisse aufzudecken, Probleme zu erkennen und bestenfalls präventiv gegen Verstöße vorzugehen.
Um Ihnen die Abgabe eines Hinweises mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit zu bieten, hat der Caritasverband Oberhausen e.V. die cdg (Genossenschaft der Caritas im Erzbistum Paderborn) als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz mit der Entgegennahme dieser Hinweise beauftragt. Wir garantieren im Sinne des Gesetzes Schutz für die Hinweisgeber und die Beschäftigten sowie die Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand der Meldung sind sowie die der sonstigen in der Meldung genannten Personen. Hinweise können auch anonym abgegeben werden.
Personen, die eine Angelegenheit melden, von der sie wissen, dass sie unrichtig ist, wird der Schutz für hinweisgebende Personen nicht gewährt. Diese Personen müssen mit rechtlichen Maßnahmen rechnen.
Bitte beachten Sie, dass Beschwerden nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen. Bitte richten Sie Ihr entsprechendes Feedback an feedback@caritas-oberhausen.de.