Die Delegiertenversammlung
Diese setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der im Verbandsgebiet ansässigen Pfarreien, der korporativen Mitglieder, der Pfarrcaritaskonferenzen und der Fachverbände. Die Amtsdauer der Delegiertenversammlung beträgt vier Jahre.
Aufgaben des Satzungsgremiums sind unter anderem die Wahl des Caritasrates, die Beratung über grundsätzliche Entwicklungen des Verbandes und des jährlichen Tätigkeits- und Finanzberichtes.
Die genaue Zusammensetzung sowie die weiteren Aufgaben der Delegiertenversammlung und Regelung der Sitzungen und Beschlüsse können der aktuellen Satzung entnommen werden: