Mitarbeitervertretung (MAV)
Die Tätigkeit der Mitarbeitervertretung (MAV) regelt sich nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Die MAV im Caritasverband Oberhausen e.V. ist mit elf ordentlich gewählten Mitgliedern vertreten. Die Wahlen finden alle vier Jahre statt.
Auftrag der MAV ist es, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber darauf zu achten, dass alle Kolleg*innen nach Recht und Billigkeit entsprechend den Vorgaben der Arbeitsvertragsrichtlinien, Dienstvereinbarungen etc. behandelt werden.
Sie hat dabei u.a. folgende allgemeine Aufgaben:
- Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitendem entgegenzunehmen und auf deren Erledigung hinzuwirken
- Maßnahmen anzuregen, die den Mitarbeitenden und dem Verband dienen
- sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung im Verband einzusetzen
Außerdem wirkt die Mitarbeitervertretung bei persönlichen Angelegenheiten wie z.B. Einstellung, Höhergruppierung, Kündigung und bei vielfältigen Angelegenheiten der Dienststelle (z.B. Arbeitszeit, Urlaubsplanung, Gesundheitsschutz, Einführung technischer Anlagen etc.) mit. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützen sich MAV und Dienstgeber gegenseitig.
Die MAV handelt nach ihrer Geschäftsordnung, die auf der Grundlage der MAVO basiert sowie der vereinbarten Geschäftsordnung zwischen MAV und Vorstand.
Wir laden unsere Kollegen herzlich ein,
- aktiv an der Gestaltung und der Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitzuwirken
- uns Ihre Anliegen und Anregungen mitzuteilen
- unsere Arbeit mit Interesse kritisch zu begleiten
- mit uns persönlich in Kontakt zu treten