Begleitung & Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien
Die Kinder benötigen dauerhaft oder für eine begrenzte Zeit ein Zuhause. Wir vermitteln Kinder in Pflegefamilien und arbeiten mit Herkunftsfamilien und Jugendamt zusammen. Das Jugendamt bietet die Unterbringung von Kindern in einer Pflegefamilie als "Hilfe zur Erziehung" an, die durch die leiblichen Eltern beantragt werden kann.
Verschiedenste Gründe führen dazu, dass junge Menschen zeitweise oder dauerhaft eine neue Familie benötigen, in der sie Stabilität und Kontinuität erfahren. Eine Familie, die ihnen die Chance bietet, ihre Erlebnisse und Erfahrungen zu teilen und gemeinsam neue zu machen.
Pflege-Mütter und -Väter sind Eltern, die...
- ein Kind oder mehrere Kinder in ihre Familie integrieren und durch das Leben begleiten
- bereit sind, den Rucksack gefüllt mit Herausforderungen mitzutragen
- offen für Veränderungen sind und neue Chancen im Leben mit Pflegekindern sehen
- tolerant, offen und belastbar sind
Wer kann ein Pflegekind aufnehmen?
Familien, Singles, Lebensgemeinschaften sowie gleichgeschlechtliche Paare können ein Pflegekind aufnehmen.
Pflegepersonen benötigen:
- gesicherte häusliche / wirtschaftliche Situation
- mindestens einen Hauptschulabschluss
- persönliche Eignung
- erweitertes Führungszeugnis
- ärztliches Attest
Was bieten wir?
Durch uns werden Sie ausführlich informiert und ebenfalls steht ein*e persönliche*r Ansprechpartner*in als Fachberatung an Ihrer Seite. Bereits im Vorfeld führen wir ein unverbindliches Kennenlern-Gespräch mit Ihnen.
Wir qualifizieren Pflegefamilien durch...
- modulares Vorbereitungsseminar
- Weiterbildungen
- Austausch mit anderen Pflegepersonen / Veranstaltungen
- ausführliche Gespräche, in denen Wünsche und Möglichkeiten der zukünftigen Pflegeeltern besprochen werden
Was ist der Pflegekinderdienst?
Der Pflegekinderdienst ist seit 2003 fester Bestandteil der Caritas Oberhausen. Wir begleiten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in:
- Vollzeitpflege: Pflegekinder dauerhaft bis zur Volljährigkeit
- Kurzzeitpflege: zeitlich befristete Unterbringung
- Entlastungsfamilie: stunden- oder tageweise Unterbringung
- Bereitschaftspflege: Unterbringung im Notfall
- Verwandten- und Netzwerkpflege: Vollzeit-Unterbringung