Aufbau des Caritasverbandes Oberhausen
Der in der Delegiertenversammlung gewählte Caritasrat führt die Aufsicht über den hauptamtlichen Vorstand, der innerhalb unseres Verbandes wiederum die Gesamtverantwortung trägt. Die Verantwortung für die Entwicklung der verschiedenen Bereiche und Einrichtungen des Verbandes tragen die jeweiligen Leitungen.
Hinweis: Unsere Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe erklären sich nicht bereit zu einer Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschutzstellen im Sinne des §36 Abs. 1 VSBG. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§37 VSBG).