Corona
Während der Corona-Pandemie bieten wir weiterhin unsere Beratungs- und Hilfeangebote an. Für Beratungsangebote gilt in unseren Einrichtungen weiterhin die Maskenpflicht (medizinische Maske / FFP2-Maske). Bitte fragen Sie telefonisch an - es gibt oftmals Möglichkeiten, die Beratung auch per Telefon oder Video-Telefonie bzw. online/per Mail zu lösen.
Das Bistro Jederman ist geöffnet, im Innenbereich gilt aber weiterhin Maskenpflicht. Das Kontakt-Café Gleis 51 an der Mülheimer Straße ist ebenfalls normal geöffnet und kann mit medizinischer Maske oder FFP2-Maske sowie unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln täglich von 10-16 Uhr, samstags, sonntags und feiertags von 12 bis 14:30 Uhr besucht werden. Beide Einrichtungen bieten weiterhin nach vorheriger telefonischer Bestellung Mittagessen zur Mitnahme an.
Der Second-Hand-Laden PiccobellO. ist wieder normal geöffnet. Gleiches gilt für unseren Laden in der Mülheimer Str. 111. Weiterhin gilt auch hier die Maskenpflicht.
Die Einrichtungen der Caritas Oberhausen verfügen über jeweils eigene Hygienepläne. Sofern Sie z. B. einen Besuch in einer Wohneinrichtung planen, setzen Sie sich bitte am besten vorher mit der Einrichtung telefonisch in Verbindung, um zu klären ob und unter welchen Schutzmaßnahmen ein Besuch möglich ist. Besuche sind nach der 3G-Regelung möglich - Genesenen- oder (vollständiger) Impfnachweis oder tagesaktueller Test.
Impfungen
In unseren Wohneinrichtungen sind die Impfungen gegen das Covid19-Virus der Bewohner*innen sowie der Betreuer*innen abgeschlossen. Als eine der ersten Einrichtungen in der Oberhausener Behindertenhilfe konnten unmittelbar zu Jahresbeginn 2021 die Impfungen im Franziskus-Haus für Menschen mit geistiger Behinderung durchgeführt werden. Die frühzeitige Impfung war dort besonders wichtig, da in der Einrichtung viele ältere und gesundheitlich vorgeschädigte Personen leben. Es folgten nach und nach das Wilhelm-Knappmann-Haus, das Christophorus Junges Wohnen sowie das Carl-Sonnenschein-Haus. Im Anschluss konnten Klient*innen und Betreuer*innen aus dem Ambulant Betreuten Wohnen, vom Schloss Bellinghoven am Niederrhein sowie die Erzieher*innen in unseren Kitas geimpft werden.
Da die Caritas Oberhausen viele Menschen aus Risikogruppen betreut und begleitet, unterstützen wir mit allen Kräften die Impfbereitschaft. Wenn sich viele Menschen impfen lassen, erhöht dies den Schutz der gefährdeten Personengruppen und der Betreuer*innen. Eine hohe Impfquote kann auch helfen, in den gewohnten Alltag zurückzukehren. Die Impfung ist freiwillig, eine Pflicht dazu gibt es nicht.
Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Schutzimpfung beantwortet die Infoseite infektionsschutz.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Außerdem bietet das NRW-Gesundheitsministerium Infos zur Impfung in leichter Sprache (PDF).
Kitas im Regelbetrieb
Laut der Corona-Schutzverordnung sind auch die Kindertagesstätten der Caritas Oberhausen seit dem 7. Juni 2021 in die normale Regelbetreuung gewechselt. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte zweimal pro Woche wird fortgesetzt. Die Einrichtungen geben die kindgerechteren "Lolli"-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern aus.
Umgang mit Krankheitssymptomen
Ganz grundsätzlich gilt: Kinder mit Fieber und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. Treten die Symptome in der Kita auf, müssen die Eltern ihre Kinder abholen. Die Kinder sollen sich zu Hause auskurieren und gegebenenfalls von einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt untersucht werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich. Dies galt vor der Pandemie und es gilt auch in Zeiten der Pandemie.
Das NRW-Familienministerium gibt in einem Flussdiagram eine Anleitung, wie bei Krankheitsanzeichen verfahren werden soll.
Hygiene-Maßnahmen
Im Fokus stehen für uns weiterhin der Schutz von Mitarbeiter*innen und Klientinnen. Wir halten uns an die folgenden Hygienemaßnahmen und möchten auch Sie darum bitten:
- Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
- Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske
- Handhygiene: regelmäßiges Händewaschen und/oder Desinfizieren
- Husten- und Nies-Etikette