Kurberatung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige betreuen häufig über Jahre ihren pflegebedürftigen Ehepartner oder ihre Eltern im eigenen Haushalt, um eine Heimaufnahme für ihre Liebsten zu vermeiden. Dabei sind die pflegenden Angehörigen meist selbst schon betagter und leisten nicht nur tagsüber, sondern auch nachts die pflegerische Versorgung.
Ihre Pflege ist eine Leistung
Menschen, die ihre Angehörigen pflegen verdienen Respekt: Pflegende erbringen eine außerordentliche Leistung. Doch Anerkennung und lobende Worte sind nicht genug, wenn die Kraft allmählich nachlässt und die eigenen Bedürfnisse immer hinten angestellt werden müssen. Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Kur für pflegende Angehörige, eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitations-Maßnahme.
Kurberatung der Caritas Oberhausen
Sie fühlen sich angesprochen? Dann wenden Sie sich an unsere Kurberatung für pflegende Angehörige und lassen sich beraten. Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher mindestens sechs Monate gepflegt hat, kann bei seiner Krankenkasse eine Kur beantragen. Dabei handelt es sich um eine dreiwöchige stationäre Vorsorge- oder Rehamaßnahme, die eine Stärkung Ihrer eigenen Gesundheit und bessere Bewältigung Ihres Pflegealltags zum Ziel hat. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Voraussetzungen für eine Kur
- Sie pflegen Ihren Angehörigen zuhause.
- Die Pflegesituation strengt Sie an und wirkt sich auf Ihre Gesundheit aus.
- Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen wurde vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) festgestellt.
- Voraussetzung für die Bewilligung des Antrages durch die Krankenkasse* ist eine ärztliche Verordnung (Anspruch nach §§ 23 bzw. 40 SGB V), welche die Notwendigkeit der Kurmaßnahme bescheinigt.
Die Kurberatungsstellen der Freien Wohlfahrtsverbände für pflegende Angehörige werden vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.