Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, mit dem Privatpersonen von ihren Schulden befreit werden können. Vorraussetzung ist eine Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit.
Ehemalige Selbstständige können ebenfalls an diesem Verfahren teilnehmen, wenn nicht mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Wir beraten und begleiten Sie beim außergerichtlichen Einigungsversuch sowie beim Insolvenzantrag. Wir erstellen die erforderliche Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung. Beratend stehen wir ihnen auch bei den weiteren Verfahrensschritten zur Seite
• Schuldenbereinigungsverfahren
• Gerichtliches Insolvenzverfahren
• Wohlverhaltensperiode
bis Sie die Restschuldbefreiung erhalten.
Verbraucherinsolvenzberatung
Caritas-Zentrum Nord (Sterkrade)
Dagmar Ghaffari
Kantstraße 17
46145 Oberhausen
Telefon (0208) 9404-322
E-Mail dagmar.ghaffari@caritas-oberhausen.de
